pdf button

1919  Versailler Reichs-Gesetz und Kolonie-Grundgesetz

Kolonie Deutsches Reich

Zweiter Hauptteil

Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen.

Erster Abschnitt.  Die Einzelperson.

Artikel 110.  UDR u UDL

Die Staatsangehörigkeit im Reiche und in den Ländern wird nach den Bestimmungen eines

Reichsgesetzes erworben und verloren.

Verleihung der (Unmittelbaren) Deutschen Reichsangehörigkeit nach dem Versailler RG.
Verleihung der deutschen Landesangehörigkeit für minderberechtigte Eingeborene (siehe Koloniegesetz von 1903).

Gleich=schaltung der Legaldefinition Deutscher in den Kolonie-Status von 1914.

Jeder Angehörige eines Landes ist zu=gleich (Unm. Deutscher) Reichsangehöriger.

Jeder Deutsche hat in jedem Lande des Reichs die glei=chen Rechte und Pflichten
wie die Angehörigen des Landes selbst.


hierzu das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RG Nr. 4263)

Im Versailler Kolonie-Käfig wurde der getrennte Status von 1913 weiter bestätigt.

              Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Deutschen Lande besitzt.
              D
eutscher ist, wer die Unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Nach Abgabe der Reichskolonien blieb der Kolonie-Status UR-D bis 1934 weiter gültig, damit der Kolonie-Status UDR (Versailler RG Nr. 6958 Art. 37, 53, 85, 91, 105, 106 und 113) und das Kolonie-GG Art. 110 mit der UDL nicht außer Kraft traten. Der statuswidrige juristische Trick ist von deutschen Staatsrechtlern und Historikern bis heute nicht beanstandet worden.

pdf button

 100 Jahre    Deutsche Kolonie-Angehörigkeit    1919 - 2019 

  

1884  Erwerb von Reichskolonien

1888  Schutzgebietsgesetz für die deutschen Reichskolonien
           
Statuswidrig: Kolonieangehörigkeit mit Staatszugehörigkeit (RuStA)
           Verleihung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit mit Staatszugehörigkeit

1914  Status für die Reichskolonien

Status-Fehler beseitigt: Kolonieangehörigkeit ohne Staatszugehörigkeit

1914  Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.


Waffe Kolonieangehörigkeit (Entstaatlichung)

                                            Versailler Gesetz   Kolonie Deutsches Reich
1919  Der Status im Reiche: Unmittelbare deutsche Reichsangehörigkeit (UDR).
           Doppelter Kolonie-Status UDR u DL im Art. 110 im Kolonie-Staatsgrundgesetz.

1920  Abgabe der Reichskolonien. Der Kolonie-Status von 1914 blieb weiter gültig.
1921  Im Wehrgesetz wurde die deutsche Staatsangehörigkeit (Kolonie) eingeführt.
1922  Optionsscheine: Erklärung für die unmittelbare deutsche Reichsangehörigkeit
1932  Fremdenpass: Besitzt nicht die unmittelbare deutsche Reichsangehörigkeit.

                                                                  NS-Kolonie III. Reich
1933  Gesetz: Aberkennung der unmittelbaren deutschen Staatsangehörigkeit
1934  NS-Kolonie-Status UDStA=UDR ohne Staatszugehörigkeit beseitigte das II. Reich
1939  Dr. Kraske: Bestätigung der deutschen NS-Kolonie im Handbuch d. A. Dienstes
1940  Neunter Gesetzes-Entwurf: NS-Reichskolonie § 3 (2) Vorlage für NS-Art. 116 (1)
1946  Britische Militäranordnung: Der NS-Kolonie-Status bleibt weiter gültig.
           Britische Militäranordnung Nr. 57: Verbot über die Staatsangehörigkeit zu entscheiden

                                                              NS-Kolonie BRDDR
1949  Militär-GG: Der Art. 116 (1) entstand ohne Legaldefinition aus zwei NS-Gesetzen.
           BRiD ist Rechtsnachfolger der Kolonie III. Reich. Das Besatzungs-Statut wird eingeführt.
1949  DDR-Staats-GG mit Kolonieangehörigkeit: Unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit
1955  Das Besatzungs-Statut tritt durch den Überleitungsvertrag in Kraft.
Kriegsrecht Art. 2 (1)
1959  BGBl. Teil III, Beweis: Kolonie-Status von 1914 mit NS-Art. 116 (1) ausgetauscht.
1975  Status Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
1992  Kolonieangehörigkeit EU: Staatloser Unionsbürger
1999  Status Deutscher mit deutscher Staatsangehörigkeit im Kolonie-Status von 1914 i. K. g.
2000  NS-Kolonie-Status von 1934 trat außer Kraft und der NS-Art. 116 (1) trat nicht in Kraft.
           Status-Leiche und Attrappe gehen Hand in Hand und täuschen die Entstaatlichten.

2005  Die Status-Attrappe NS-Art. 116 (1) der BRiD migriert die multinationalen Völker
           der Weltgemeinschaft in den größten Völkermord aller Zeiten.

2019  Am 28. Juni jubilieren die Feinde Deutschlands mit der Status-Attrappe NS-Art. 116 (1)

100 Jahre Kolonie-Angehörigkeit

 

pdf button

Das deutsche Volk darf niemandem  vertrauen,  nur sich selbst.


Der Staat ist eine gesellschaftliche Erscheinung,
die höchste Form des menschlichen Zusammenlebens.

Menschen (Natürliche Personen) die nach einer Rechtsordnung leben,
sind mit dem Band der Staatsangehörigkeit verbunden.

Fehlt das Band der Staatsangehörigkeit, so werden Menschen als Sache behandelt.
Das menschliche Zusammenleben entwickelt sich dann in primitive Formen zurück.

Das Staatsgrundgesetz (Kolonie DR) von 1919 wurde als modernste Verfassung der deutschen Geschichte angesehen. Volksentscheide ermöglichten direkte Demokratie.

Das Versailler Knebelgesetz hat das DR und seine Deutschen Staaten juristisch in eine Kolo-nie umgebaut. Die Kolonisierung der Heimat-Staaten mit ihren Völkern ist ein Verbrechen.

Das Versailler RG Nr. 6958 führte den Krieg juristisch gegen das Deutsche Reich weiter.
Die Unmittelbare Deutsche Reichsangehörigkeit ist die Kriegs-List: „Kolonisierung“.

Das Versailler RG (UDR) und das Koloniegrundgesetz mit Art. 110 haben den Kolonie-Status von 1914 als Waffe gegen das DR mit seinen Deutschen Staaten und ihren Völker eingesetzt.

Der Volksentscheid gegen die Versklavung des Deutschen Volkes (Freiheitsgesetz 1929)
war ein gescheiterter Versuch, das Versailler Knebelgesetz demokratisch auszuhebeln.

Das Versailler RG und das Kolonie-Grundgesetz wurden 1934 durch den NS-Status abgelöst. Das deutsche Volk vertraute dem NS-Kolonie-Status  UDR=UDStA  bis in den Tod.

Das NS-Grundgesetz, Neues Staatsrecht, der Kolonie III. Reich löste das Kolonie-GG von 1919 ab. Das Handbuch Auswärtiger Dienst bestätigt auf S. 245 die deutsche NS-Kolonie.

Die brit. Militärregierung verbot nach Kriegsende den deutschen Ländern, über ihre Staats-angehörigkeit zu entscheiden. Der NS-Kolonie-Status   UDR = UDStA   blieb weiter gültig.

Das Militär-GG, NS-Art. 116 (1) UDR = UDStA, ist der verlängerte Arm der Kolonie III. Reich. Rechtsunkundige vertrauen dem Basic law 2 (GG 2) mit seiner Status-Attrappe vom 1.1.2000

Die Neue Welt Ordnung begann mit dem Versailler RG und wurde durch den Neuaufbau des Reichs mit seinem NS-Status perfektioniert. Das Militär-GG entstaatlichte very british. Die Satanisten erobern Europa (Zion) und vernichten die weiße Rasse live im + am Bildschirm.

Das deutsche Volk begann 2009 mit der Umsetzung 146. Das Kolonie-Staats-GG von 1919 wird entkolonisiert und dient dann für Deutschland als Übergangsverfassung.

Das deutsche Volk darf niemanden vertrauen, nur sich selbst.
Mit der Umsetzung 146 zurück in die Staatlichkeit

construction1

     

Sehr geerhter Besucher,

diese Webseite wird inhaltlich überarbeitet.

Erwarten sie unsere neuesten Erkenntnisse.

   Bitte haben Sie noch etwas Geduld

Ihr Folksvalue

   
© GG146.de
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.