Deutschlanderhebung
Übergangsverfassung - Staatsangehörigkeit - Friedensverträge
Die Umsetzung Artikel 146
aus dem Militär-Grundgesetz wurde im Jahr 2009 gestartet und geht jetzt in das zehnte Jahr.
Das deutsche Volk nimmt sein Schicksal selbst in die Hand.
Den deutschen Ländern (BRiD-Verwaltung und Politikern) ist es verboten,
über die Staatsangehörigkeit in Deutschland zu entscheiden (1946 Brit. M-VO Nr. 57).
Das Militär-Grundrecht 146 erlaubt nur dem entstaatlichten Volk sich zu befreien.
Mit der Umsetzung erhalten die deutschen Völker ihre Staatlichkeit zurück.
Der Staat Deutschland ist dann in der Lage,
den Friedensvertrag mit dem Präsidenten D. Trump zu unterzeichnen.
Einen heimatlichen Dank an die Urkunden-Inhaber, die seit 2009 die Einheit und
Freiheit Deutschlands vollenden … Folksvalue - Institut für Friedensforschung
BEKANNTMACHUNG AN DIE DEUTSCHEN VÖLKER
AUS ALLEN TEILGEBIETEN DEUTSCHLANDS
UMSETZUNG --- ARTIKEL 146 --- GRUNDRECHT
AUS DEM GRUNDGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Bonn a. Rh. 23. Mai 1949
BEGINN DER UMSETZUNG WELTFRIEDENSTAG 30. AUGUST 2009
UND ENDET MIT DER 2 / 3 MEHRHEIT VOM DEUTSCHEN VOLKE
Berlin a. d. Spree 17. Juni 2009
DIE VERFASSUNG IST DIE GESAMTENTSCHEIDUNG EINES FREIEN VOLKES
ÜBER DIE FORMEN UND DIE INHALTE SEINER POLITISCHEN EXISTENZ
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